Bodenseeschifferpatent
Aktuelle Termine Bodenseeschifferpatent Theorie
- Bodenseeschifferpatent Intensiv-Theoriekurs
26. Mai 2012
- Bodenseeschifferpatent Intensiv-Theoriekurs
16. Juni 2012
- Bodenseeschifferpatent Intensiv-Theoriekurs
21. Juli 2012
- Bodenseeschifferpatent Intensiv-Theoriekurs
11. August 2012
- Bodenseeschifferpatent Intensiv-Theoriekurs
22. September 2012
- Bodenseeschifferpatent Intensiv-Theoriekurs
20. Oktober 2012
Aktuelle Termine Bodenseeschifferpatent Segeln
- Segelkurs
02. - 08. Juni 2012 - Segelkurs
09. - 15. Juni 2012 - Segelkurs
16. - 22. Juni 2012 - Segelkurs
23. - 29. Juni 2012 - Segelkurs
30. Juni 2012 - 06. Juli 2012
- Segelkurs
07. - 13. Juli 2012 - Segelkurs
14. - 20. Juli 2012 - Segelkurs
21. - 27. Juli 2012 - Segelkurs
28. Juli 2012 - 03. August 2012
- Segelkurs
04. - 10. August 2012 - Segelkurs
11. - 17. August 2012 - Segelkurs
18. - 24. August 2012 - Segelkurs
25. - 31. August 2012
- Segelkurs
01. - 07. September 2012 - Segelkurs
01. - 07. September 2012 - Segelkurs
08. - 14. September 2012 - Segelkurs
29. September 2012 - 05. Oktober 2012
Aktuelle Termine Motor
Von Februar bis Dezember täglich Werk-, Sonn- und Feiertags nach Vereinbarung.
Bodenseeschifferpatent Segel und Motor
Wenn Sie eine qualifizierte Ausbildunmg in der Bodensee-Segelschule Montfort unter Leitung von Kapitän Werner Crestani für das Bodenseeschifferpatent absolvieren, dann ist das Bestehen der Prüfung die Regel.Bodenseeschifferpatent (BSP) ist die geläufige, in Deutschland auch offiziell verwendete Bezeichnung für die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee.
Patentpflichtig sind nach der von den drei Staaten gleichlautend erlassenen „Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee” Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, und Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.
Das Bodenseeschifferpatent wird in Deutschland von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern erteilt und kann prüfungsfrei in den amtlichen „Sportbootführerschein Binnen” umgeschrieben werden, der zum Befahren der Binnenwasserstraßen berechtigt.
Theorieunterricht
Als Intensiv-Theoriekurs in Langenargen, sowie in unseren Außenstellen. (1 Samstag)
Ort: Schulungsräume der BSM in Langenargen
Kursgebühr: BSP A (Motor) 135,- € BSP A+D (Segeln und Motor) 140,- €
Prüfung: zu den von der Prüfungskommission vorgegebnen Terminen
Praxis-Ausbildung Segeln
Je nach Neigung, Anspruch und Zielsetzung können Sie Ihre Ausbildung und Prüfung auf sportlichen Kielbooten oder auf komfortablen seegehenden Yachten von 32 bis 36 Fuß Länge absolvieren. Ein Segelgrundkurs wird empfohlen, ist jedoch keine Voraussetztung.
Mögliche Termine sind:
07.04./08.04.2012
28.04./29.04.2012
05.05./06.05.2012
26.05./27.05.2012
02.06./03.06.2012
23.06./24.06.2012
28.07./29.07.2012
04.08./04.08.2012
11.08./12.08.2012
18.08./19.08.2012
25.08./26.08.2012
01.09./02.09.2012
Ort: Langenargen
Kursgebühr:
Yacht / Kielboote : 510.- €
Schüler und Studenten (bei Kielbootausbildung): 425,- €
Prüfung: Am Ende der Kurse bzw. zu den von der Prüfungskommission vorgegebenen Terminen.
Abweichende, individuelle Ausbildungswünsche sind möglich nach Vereinbarung
Praxis-Ausbildung Motor
Die Ausbildung erfolgt auf einer sicheren, seegehenden Motoryacht mit geschlossenem Steuerstand, ausgestattet mit Navigationseinrichtungen wie Funk, Radar, Echolot; außerdem Pantry, Toilette, Heizung Lüftung usw. Das Schiff ist mit einem 125 PS-Diesel motorisiert, sehr leicht zu manövrieren und entspricht mit seinen 10 m Länge genau dem, was Sie später chartern oder kaufen und somit fahren werden.
Dauer: 4 Einzelfahrstunden (in der Regel ausreichend)
Einfahren und Prüfungsvorstellung Motor 55.- €
Einzelstunde: 70,- €
Prüfung: Am Ende der Kurse bzw. zu den von der Prüfungskomission vorgegebenen Terminen.
Wichtig: durch Wetter oder höhere Gewalt bedingte Änderungen bzw. Verschiebungen der Ausbildungszeiten bleiben vorbehalten!
Das Schifferpatent wird in verschiedenen Kategorien erteilt:
Kategorie A: für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS), soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
Kategorie B: für Fahrgastschiffe
Kategorie C: für Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
Kategorie D: für Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 m².
Der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschine von mehr als 4,4 kW Leistung muss Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein. Fahrgastschiffe, die für maximal 12 Personen zugelassen sind, können auch mit einem Schifferpatent der Kategorie A bzw. D geführt werden. Das Mindestalter hierfür ist 21 Jahre.
Voraussetzungen:
Der Inhaber eines Patents muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mindestalter:
Kategorie A: 18 Jahre
Kategorie B: 21 Jahre
Kategorie C: 21 Jahre
Kategorie D: 14 Jahre
Eignung zum Schiffsführer, wozu die körperliche und geistige Befähigung, insbesondere auch geeignetes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen, sowie die charakterliche Eignung zur Führung eines Schiffes zählen
Bestehen der praktischen und theoretischen Prüfung:
Für den Erwerb des Patents der Kategorien B oder C wird außerdem der Nachweis von Fahrzeiten auf entsprechenden Fahrzeugen verlangt, davon ein bestimmter Anteil auf dem Bodensee.
Hochrhein:
Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen auf den Strecken des Hochrhein (von Stein am Rhein bis Schaffhausen) ist eine gesonderte theoretische und praktische Erweiterungsprüfung zum Bodenseeschifferpatent (Kategorie H) abzulegen.
Prüfungen für den Sportbootführerschein:
Deutschland: Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter Konstanz, Bodenseekreis (Friedrichshafen) oder Lindau abgelegt werden. Hierzu muss sowohl eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel oder des Sportküstenschifferscheins werden die praktische Segelprüfung und die Segelfragen der theoretischen Prüfung erlassen. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen unter Motor wird die praktische Motorbootprüfung erlassen. Umgekehrt können Inhaber eines Bodenseeschifferpatents ohne weitere Prüfung einen entsprechenden Sportbootführerschein Binnen (gegen geringes Entgelt) beantragen.
