Pyrotechnische Signalmittel
Fachkundenachweis (FKN) Und Sachkundenachweis (SKN)
Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht werden fortgeführt.
Die Prüfung umfasst den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.
Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.
Wir empfehlen allen, die als Skipper im Küstenbereich oder auf hoher See Fahrt machen wollen dringend den Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (auch Pyroschein geannt) zu absolvieren. In der Seefahrtschule Langenargen bieten wir neben unterschiedlichen Seefahrscheinen wie Sporthochseeschifferschein, Sportkuestenschifferschein und Sportseeschifferschein auch diesen Kurs und andere für Skipper nützliche und notwendige Kurse an.
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragenkatalolg zu beantworten. Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).Sachkundenachweises (SKN) nach dem Waffenrecht für die Seenotsignalpistole Kal. 4 (26,5 mm) und die dazu gehörige Munition werden fortgeführt, sobald die geplanten Änderungen des § 3 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung in Kraft sind. Dieses war eigentlich schon für April 2008 in Aussicht gestellt.
Aktuelle Termine
24.03.2012 um 16.00 Uhr in Langenargen
